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Grundausbildung
Grundausbildunglehrgang (Truppmannausbildung Teil 1)

Jedes aktive Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr muss bevor er das erste Mal an einem Einsatz teilnimmt, einen 70-stündigen Grundausbildungslehrgang im Rahmen der zweijährigen Truppmannausbildung absolvieren. Entsprechend der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr" wird den Lehrgangsteilnehmern Basiswissen und grundlegende Tätigkeiten einer Truppfrau / eines Truppmannes in den taktischen Einheiten (Trupp, Staffel, Gruppe) vermittelt, so dass sie befähigt sind die Funktion der Truppfrau / des Truppmannes unter Anleitung wahrzunehmen.

Als Zugangsvoraussetzung für den Grundausbildungslehrgang muss der/die Feuerwehrangehörige nach den Arbeitsmedizinischen Grundsätzen für die Feuerwehr einsatztauglich sein. Eine 16-stündige Sanitätsausbildung als Ersthelfer an Unfallstellen, wie sie für den Führerscheinerwerb erforderlich ist, ist nachzuweisen und fließt in die 70 Ausbildungsstunden mit ein.

In den theoretischen Ausbildungseinheiten (ca. 20 Stunden) werden Rechtsgrundlagen, Verbrennungsvorgang und Löschwirkung von Löschmitteln, Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr, Unfallverhütung und Verhalten bei Gefahren besprochen und erarbeitet.

Praktische Unterweisungen in Geräten der Feuerwehr, dem Vortragen eines Löschangriffes nach FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz", der richtige Umgang mit tragbaren Leitern der Feuerwehr und die einfache Technische Hilfe sind Bestandteil der ca. 34 Stunden umfassenden praktischen Ausbildung.

Der Der Grundausbildungslehrgang als erster Teil der Truppmannausbildung ist mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abzuschließen. Die theoretische Prüfung umfasst einen Multiple-Choice-Fragebogen mit ca. 30 Fragen. Im praktischen Teil ist ein Löscheinsatz in Gruppenstärke nach FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" zu bewältigen. In Einzelstationen ist dann der richtige Umgang mit Tragbaren Leitern, das Beherrschen von Bunden und Stichen und weiterer Grundtätigkeiten nach der FwDV 1 "Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" nachzuweisen.

Mit erfolgreichem Abschluss des Grundausbildungslehrganges ist die Truppmannausbildung noch nicht beendet. Entsprechend der FwDV 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr" schließt sich nun der zweite Teil der Truppmannausbildung an. In ca. 80 Ausbildungsstunden verteilt auf zwei Jahre soll in der Standortausbildung das Gelernte vertieft, gefestigt und weiter ausgebaut werden. Gleichfalls sind standortbezogene Gegebenheiten und Kenntnisse zu vermitteln, so dass der/die Feuerwehrangehörige als Truppfrau / -mann im Einsatz eingesetzt werden kann.

 

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