Bei einem Brand entstehen starke Atemgifte die binnen kürzester Zeit schwere bis sogar tödliche Verletzungen herbeiführen können. Um dennoch so schnell und effektiv wie möglich eine Brandbekämpfung im Innenangriff durchführen zu können, ist die Feuerwehr mit Atemschutzgeräten ausgestattet. Aber ebenso bei Bränden im Freien kann das Anlegen des Atemschutzes unumgänglich sein. Daher lieber einmal mehr die Maske und das Atemschutzgerät angelegt als einmal zu wenig. Atemschutzgeräte ermöglichen den Einsatzkräften eine umluftunabhängige Atemluftversorgung.
In der Pressluftflasche, bei Zweiflaschengeräte entsprechend zwei Flaschen, befinden sich 1.600 Liter Atemluft (kein Sauerstoff, wie immer in den Medien behauptet wird), welche für eine durchschnittliche Tragedauer von ca. 30 - 40 Minuten je nach Schwere der Arbeit ausreichend ist. Über einen "Lungenautomaten" wird die Atemluft dosiert in die Atemschutzmaske geleitet, welche wiederum eng auf der Haut des Atemschutzgeräteträgers anliegt und somit keine Atemgifte von außen hindurch lässt.
Atemschutzgeräteträger kämpfen bei einem Brand an vorderster Front. Das Tragen der schweren Atemschutzausrüstung - ca. 30 kg - erfordert viel Kraft und Ausdauer. Das Arbeiten unmittelbar am Feuer bei starker Hitze und starken Umgebungslärm, dazu gelegentlich nahezu vollständige Dunkelheit und Orientierungslosigkeit bei Nullsicht durch den Brandrauch erfordert ein ausdauerndes Nervenkostüm und bringt die Träger an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Körperliche und geistige Fitness sind daher unabdingbar.
Jeder Feuerwehrangehörige muss sich daher vor Aufnahme der Feuerwehrtätigkeit - auch im Ehrenamt - einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "G 26 - Atemschutz" für die Gerätegruppe 3 - schwerer Atemschutz (Pressluftatmer)" unterziehen. Hierzu gehören unter anderem Belastungs-EKG, Lungenfunktionstest und Röntgenuntersuchung der Lunge. Erst wenn keine medizinischen Bedenken bestehen, kann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgen. Die ärztlichen Untersuchungen sind spätestens nach drei Jahren und ab dem 50. Lebensjahr jährlich zu wiederholen. Atemschutzgeräteträger sollten sich sportlich aktiv betätigen um so die an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Der 28-stündige Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil. In der Theorie werden unter anderem "die Atemschutzbibel" – die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz", Geräte für den Atemschutzeinsatz, Atemphysiologie (Atmung des Menschen), Atemgifte, Einsatzgrundsätze und die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger behandelt. In der Praxis werden der Umgang, das An- und Ablegen und die Gewöhnung an die Atemschutzgeräte geübt. Hierzu wird mehrmals die Atemschutzstrecke im Keller der Feuerwache I durchlaufen. Eine sehr spannende und interessante aber dennoch überaus anstrengende Ausbildungseinheit ist das Notfalltraining. Die Lehrgangsteilnehmer müssen als Rettungstrupp einen verunfallten Atemschutztrupp retten. Hierzu wird die Sichtbeeinträchtigung, wie sie bei Realeinsätzen meist vorhanden ist, durch sog. "Tütennebel" nach empfunden.
Der Atemschutzgeräteträgerlehrgang schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Der theoretische Teil umfasst einen Multiple-Choice-Fragebogen und die Belastungsübung stellt den praktischen Teil der Prüfung dar. Bei der Belastungsübung - sie ist einmal jährlich zu wiederholen - ist eine vorgeschriebene Belastung von 80 Kilojoule (kJ) durch
- 14 m Endlosleiter steigen,
- 1 min Fahrradergometer bei 150 Watt fahren,
- 84 m Atemschutzübungsstrecke mit mehreren Hindernissen und teilweisen ab- und aufziehen des Atemschutzgerätes zu durchkriechen und
- nochmaligen 14 m Endlosleiter steigen und
- 1 min Fahrradergometer bei 150 Watt fahren
zu erbringen und mit dem Luftvorrat eines Pressluftatmers von 1.600 Liter zu absolvieren. Hierbei wird die Atemschutzstrecke verdunkelt und vernebelt, die Raumtemperatur erhöht und eine dem Einsatz nachempfundene Geräuschkulisse eingespielt. Bestanden hat, wer ohne vorheriges Abschrauben des Lungenautomaten, weil er keinen Luftvorrat mehr hat, den vollständigen Streckendurchgang absolviert hat und mehr als 50 % des Fragebogens richtig beantwortet hat. |