Atemschutz
Einsätze der Feuerwehr erfordern bei Bränden und Hilfeleistungen, bei denen Sauerstoffmangel, Atemgifte oder radioaktive Stoffe auftreten, die Verwendung von Atemschutzgeräten. Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Umluft abhängigem und Umluft unabhängigem Atemschutz eingeteilt.
Umluft abhängiger Atemschutz
Bei Umluft abhängigem Atemschutz handelt es sich meist um Atemluftfilter. Diese Atemluftfilter sind so aufgebaut, dass sie jeweils bestimmte Schadstoffe aus der Umgebunsluft herausfiltern. Deshalb werden Filter in Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter unterteilt.
Beim Einsatz eines solchen Filters ist eine genaue Kenntnis der vorhandenen Atemgifte erforderlich, um jeweils für die Einsatzsituation richtigen Filter einzusetzen. Ebenso muss in der Einatemluft ausreichend Sauerstoff vorhanden sein. Nach Gebrauch eines Filters werden sie entsorgt. Bei allen Filtern ist ein Verfallsdatum aufgedruckt und sollte spätestens nach erreichen des Verfallsdatum nicht mehr benutzt werden, da nicht mehr der Schutz vor gefährlichen Stoffen gewährleistet wird. Daher sollten geöffnete, unverplombte, unbenutzte Filter entsorgt werden und dürfen nur noch zu Übungszwecken verwendet werden.
Eine weitere Maske-Filter Kombination ist die Brandfluchthaube. Diese Brandfluchthauben werden zur Menschenrettung in verqualmten Gebäuden eingesetzt, um die Menschen aus dem verrauchten Gebäude zu führen. Brandfluchthauben sind so aufgebaut, dass sowohl Brillenträger, Bartträger als auch Kinder diese Filterhauben tragen können. Die Fluchthaube ist mit einem Kombinationsfilter ausgestattet, der gegen Brandgase oder Partikel schützt. Die Gebrauchsdauer beträt maximal 15min. Durch ihre orangefarbene Haube ist sie für Retter gut zu erkennen.
Umluft unhängiger Atemschutz
Bei umluftunabhängigen Atemschutz handelt es sich in der Regel um Atemschutzgeräte, die ihren Luftvorrat aus Atemluftflaschen beziehen und somit von der Umluft unabhängig sind. Diese Geräte werden daher auch als Isoliergeräte bezeichnet und bestehen aus einem Atemanschluss und einer Luftversorgungseinrichtung.
Die Atemluftflaschen gibt es in folgen Ausführungen: Stahl, Leichtmetall und kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK) und werden mit 200 bzw. 300 bar befüllt. Die Einsatzdauer eines Atemschutzgerätes ist stark von der Belastung des Atemschutzgeräteträgers, Alter des Geräteträgers und von der körperlichen Leistungsfähigkeit abhängig. Daher ist die Einsatzzeit meist auf 15 – 30 Minuten begrenzt. Das Verbindungsstück zwischen Atemschutzgerät und dem menschlichen Körper ist die Atemschutzmaske. Dabei wird im inneren der Maske permanent ein Druck gehalten, der ca. 3 mbar über dem Umgebungsdruck liegt, der uns alle umgibt. Sollte es nun zu Undichtigkeit in der Maske kommen oder der Atemschutzgeräteträger hat einen Fehler beim Aufsetzen der Atemschutzmaske gemacht, so strömt Luft durch das Leck nach draußen und verhindert dadurch, dass schadhafte, vermischt mit den Brandgasen in die Maske gelangen kann. Die Luft, die nun durch das Leck entweicht, steht dem Atemschutzgeräteträger verständlich nicht mehr zum Atmen zur Verfügung.

 

   
Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzüberwachung dient zur Sicherheit der Atemschutzgeräteträger. Die Atemschutzüberwachung wir bei allen Atemschutzeinsätzen eingesetzt, wo kein Sichtkontakt mehr von außen zu den eingesetzten Atemschutzgeräteträgern besteht. Jeder eingesetzte Atemschutzgeräteträger muss ein dafür vorgesehenes Namenschild (Vor-, Nachname und Wehr) bei der Atemschutzüberwachung abgeben. Die Atemschutzüberwachung ist mit einer Atemschutzüberwachungstafel ausgestattet, wo man Beispielsweise die Einsatzdauer oder den Luftvorrat eintragen kann.
   
Anforderung eines Atemschutzgeräteträgers
Zum tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist in Deutschland eine geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G26.3 „Arbeiten unter schwerem Atemschutz“ nötig. Diese Untersuchung ist für 3 Jahre gültig, bei über 50-jährigen nur 1 Jahr, und muss regelmäßig wiederholt werden. Dabei wird getestet, ob die Person die körperliche Verfassung zum tragen von schweren Atemschutz mitbringt.
Neben dieser Untersuchung muss jeder Atemschutzgeräteträger eine jährliche Belastungsübung absolvieren. Diese besteht aus einer Atemschutzübungsstrecke und aus mehreren Arbeitsgeräten. Insgesamt müssen während der Übung 80 kJ, bei über 50-jährigen 60 kJ Arbeit erbracht werden,  wo alle Tests unter der kompletten Persönlichen Schutzausrüstung und unter umluftunabhängigen Atemschutz durchgeführt werden muss. Neben der ärztlichen Untersuchung und der Belastungsübung muss noch zusätzlich jeder Atemschutzgeräteträger eine theoretische Unterweisung und eine Einsatzübung jährlich erbracht haben, damit er seine Gültigkeit als Atemschutzgeräteträger beibehalten kann.

 

Auf diesen Seiten werden nur Geräte beschrieben, die bei der Feuerwehr Oberzwehren zum Einsatz kommen. Dies ist keine vollständige Beschreibung.

 

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